Ein Rechtsberater, K. Affolter, informierte uns Studentinnen während sechs Vormittagen in Rechtsfragen für schulische Heilpädagogik.

Habt ihr gewusst, dass jemand, der ein Kind innerhalb von 3 Monaten mehr als 10 Tage à mindestens 4 Stunden hütet, einen Pflegevertrag braucht? Dieses Gesetz diene dem Wohle des Kindes. Es verhindere, dass eine schlampige Person sich kurz mal einen Nebenerwerb verdiene. Wer keinen habe, müsse erst verdächtigt werden, ein Kind zu missbrauchen oder zu vernachlässigen. Er werde nicht beim ersten Hinweis der Behörden bestraft, aber zu Hause besucht.

Ich behaupte, dieses Gesetz kennt kein Mensch in meinem Block.