Do 1 Mrz 2018
Die Annahme von Zuwendungen, auch von Bargeld, ist für Bundesparlamentarier zulässig. Übersteigen sie aber den Bereich des „Geringfügigen Vorteils“, wird es problematisch und potentiell strafbar. Die für den Ratsbetrieb zuständigen Ratsbüros (blogk: geniessen die Büros auch zulässige Zuwendungen?) ermahnen die Politiker deshalb regelmässig, „grössere Sensibilität und Zurückhaltung zu wahren“.
Es sei schwierig, eine Grenze im Sinne eines fixen Frankenbetrags zu ziehen, heisst es in den Empfehlungen des Ratsbüros. Es liege in der Selbstverantwortung der Ratsmitglieder, zu entscheiden, wann ihre Unabhängigkeit durch die Annahme von Geschenken oder anderen Vorteilen eingeschränkt werde.
Der Bund, 1. März 2018, S. 2