Di 18 Sep 2007
Eben erhielt ich eine mündliche Absage für eine Mutterschaftsentschädigung. Ich hätte in den neun Monaten vor der Geburt während fünf Monaten angestellt sein sollen. Hallo? Ich habe studiert und halt nur so kleine Telefon-, aufgabenhilfs- und Kerzenziehjobs gemacht.
Blöd, dass ich im Mai 2006 von der Ausgleichskasse des Kantons Bern eine mündliche Zusicherung erhalten habe, dass ich die Voraussetzungen für eine Mutterschaftsentschädigung erfülle. Deshalb rechnete ich mit dem Geld!
Bestimmt wäre es sinnlos und total unmoralisch, unser Familienblog dafür auszunutzen, um im www zu fragen, wer einer verzweifelten Mutter hilft, ihr Studiendarlehen von 15’000 Franken abzubezahlen. Deshalb wünsch ich allen Studierenden keine Schwangerschaft. Kinderkriegen ist nämlich in Bern gar nicht wirklich attraktiv. Kauft euch lieber eine Katze.
September 18th, 2007 at 19:00
Vielleicht sollten Bernerinnen weder schwanger werden, noch studieren?
September 18th, 2007 at 20:11
Entoderweder!
September 19th, 2007 at 11:42
oh-man-oh-man,
respektive frau,
kinderkriegen ist ja eigentlich eine biologische notwendigkeit für jeden staat. „staat“ fordert das zwar ein, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass kinder doch in erster linie privatsache sind – oder wie soll man die vornehme zurückhaltung verstehen, wenn es darum geht, gut ausgebildeten frauen finanziell unter die arme zu greifen, wenn sie ihrer „biologischen pflicht“ (bitte, jetzt nicht über den ausdruck meckern!!!) nachkommen.
leider ist das nicht nur in bern so, auch hier bei uns in hannover.
vielleicht sollten frauen die kinder erst im rentenalter bekommen, dann kosten sie nämlich nichts, äh, dann haben die frauen ja zeit!
ob aber die rente dafür reicht?
und was haben kinder mit rente zu tun?
ich rede gerade etwas kraus, aber ist das nicht die realität?
bildungsnotstand, mehr frauen in die unis, mehr frauen in führungspositionen, mehr kinder von frauen – oder sollen demnächst die männer …?
und alles kostenneutral!
kinder sind ziemlich teuer – ich kann ein lied davon singen. natürlich machen sie auch ganz viel freude – auch das kann ich aus eigener anschauung bezeugen!
„kinder sind unsere zukunft“
und…?
September 20th, 2007 at 09:32
Ich kann dir nicht helfen, aber dir zusichern, dass ich ganz genau verstehe. Mein Mann ist 41 und Ende dieses Jahres werden wir die letzte Rate der Ausbildungsschulden zurückbezahlen. Das war ein Ausbildungsdarlehen anstelle eines Stipendiums vor 18 Jahren, das er nicht bekommen hat, weil sein Vater ein Einfamilienhaus besitzt.
September 20th, 2007 at 20:55
Danke für die Anteilnahme, aber meinen Zins möchte ich nicht 18 Jahre bezahlen wollen.
Hab jetzt gerade noch einmal einen ausführlichen Brief mit vollständigem Dossier an einen Gutmenschen auf der AHV geschickt.
Halte euch auf dem Laufenden.
September 21st, 2007 at 06:07
Immerhin wird es Berns BÄREN bald besser gehen, kamen doch die 10 Mio Franken für den neuen Auslauf an der Aare in den letzten Tagen zusammen;-)
September 26th, 2007 at 10:52
Verlangen Sie statt der mündlichen Auskunft eine schriftliche Verfügung – sie sind verpflichtet eine solche auszustellen. Diese muss dann auch begründet sein. Dann mit jemandem, der sich auskennt (wirklich) überprüfen, ob die Begründung stimmt. Wenn nicht, sich gemäss Anweisungen (und Frist!) in der Verfügung dagegen wehren.
Selbst wenn es nichts zu nützen scheint, dann immerhin, dass es der Verwaltung nicht einfacher sein soll, etwas abzulehnen als etwas gutzuheissen. Solche „Motivationsfaktoren“ beeinflussen einen Entscheid stärker als die eigentliche Rechtslage…
Haben Sie auch gefragt, ob die Rückgabe des Darlehens gestundet werden kann?
Viel Erfolg
RR, Rechtsanwalt und Vater
September 27th, 2007 at 12:12
Danke lawyer! Warte noch auf die begründete schriftliche Verfügung. Dann handle ich genau nach Ihrem Rat.
Was heisst „gestundet“?