Fr 4 Mrz 2005
Ein Rechtsberater, K. Affolter, informierte uns Studentinnen während sechs Vormittagen in Rechtsfragen für schulische Heilpädagogik.
Habt ihr gewusst, dass jemand, der ein Kind innerhalb von 3 Monaten mehr als 10 Tage à mindestens 4 Stunden hütet, einen Pflegevertrag braucht? Dieses Gesetz diene dem Wohle des Kindes. Es verhindere, dass eine schlampige Person sich kurz mal einen Nebenerwerb verdiene. Wer keinen habe, müsse erst verdächtigt werden, ein Kind zu missbrauchen oder zu vernachlässigen. Er werde nicht beim ersten Hinweis der Behörden bestraft, aber zu Hause besucht.
Ich behaupte, dieses Gesetz kennt kein Mensch in meinem Block.
März 5th, 2005 at 20:35
Ich kenne dieses Gesetz seit Jahren, weil es regelmässig im Stadtanzeiger publiziert wird. Als Pflegemutter habe ich es lange Jahre ignoriert, was mir sehr viel Leerlauf mit den Behörden erspart hat. Bei der dritten Pflegetochter bekam ich vom Jugendamt einen Pflegevertrag. Es dauerte gegen drei Jahre, bis eine Sozialarbeiterin nach mehrmaliger Einladung einmal vorbei kam, um zu sehen, wie das Mädchen untergebracht war. Gerade auf den zuständigen Ämtern wird oft nicht zum Wohle der Kinder entschieden. Für schlampige Arbeit verdient z.B. eine Sozialarbeiterin Fr. 7000.- im Monat, während eine 1A-Pflegemutter es, wenns gut geht, in der Stadt Bern auf Fr. 273.- im Monat bringt!!