Di 21 Sep 2004
Stellungnahme des Amtes (Auszug) zu Fragen der Namenswahl nach der Heirat der Eltern:
Ihre Gesetzesinterpretation ist richtig. Auch ein volljähriges Kind erhält bei Heirat seiner Eltern den gemeinsamen Familiennamen. Es ist auch richtig, dass sich dies auf seine eigene Familie (Ehefrau und Kinder) auswirken würde. Alle Namen müssten angepasst werden.
Read twice. Wenn der Sohn dann selbst verheiratet ist (und Doppelnamen trägt)? Und die Frau vielleicht aus Portugal stammt oder aus Spanien und selbst schon zwei oder drei Familiennamen mitbringt? Deren Kinder? Ogottogott. Da habens selbst die Zwillingsphotonen leichter.
September 21st, 2004 at 22:51
… aber mit Blatts Quantencomputer sollte es doch für alle zukünftigen Ämter möglich sein, die ogottogottogottog … Namen in Windeseile korrekt aufzunehmen?? Oder mache ich mir da falsche Hoffnungen, weil ja auch auf den Ämtern gespart werden muss?
September 23rd, 2004 at 14:20
Tja, das Problem ist eben, das das Kind nicht Namen ändern will. Jetzt nicht (mit knapp 10 Jahren) und auch nicht mit 35 Jahren, wenn er schon Kinder hat, die dann auch Namen wechseln müssten, sollten wir (2nd, f & 2nd, m) im Pensionsalter heiraten.