Sa 15 Mai 2010
Man soll bei einem solchen Wort nie denken, es betreffe einen nicht. Schliesslich bin ich ja ein Eidgenosse. Da will ich mich gerade noch beschweren, dass ich über die Cumuluskarte beworben werde und schon erhalte ich einen Brief der Stadt Bern, Direktion für Sicherheit – Hoppla.
Leider fehlen uns zu Ihrer Wohnung einzelne Angaben. Wir sind daher zur geordneten und gesetzeskonformen Registerführung auf Ihre Mithilfe angewiesen …
Dazu ist ein Beiblatt auszufüllen. Die Fragen sind in sechs Sprachen gestellt:
1. Auf welchem Stockwerk befindet sich Ihre Wohnung
2. Wie viele Zimmer (ohne Küche, Abstellkammer etc.) umfasst Ihre Wohnung?
3. Wieviele m2 umfasst Ihre Wohnung ca.?
4. Lage Ihrer Wohnung auf dem Stockwerk. Wie viele Wohnungen hat es auf Ihrem Stockwerk?
Wenn Sie die Wohnung von links nach rechts nummerieren
(von der Seite des Gebäude-Haupteinganes her gesehen), an welcher Stelle liegt Ihre Wohnung auf Ihrem Stockwerk?
5. Bereits vorhandene Wohnungsnummer
Die Beantwortung von Frage 4 wird durch eine Zeichnung erleichtert:
Dürfen die das?
Überwinden Sie Ihr K… – und Würggefühl und füllen Sie aus, es gibt immer noch etwas, was nicht registriert ist!
Haben Ihnen die Volkszählungsformulare besser gefallen?
So, nun muss ich eilen, denn ich habe den „Pampers-Village-Rabatt-Bon“ einzulösen.
Juni 14th, 2010 at 01:27
Kategorie schweizerischen Beamtenunsinn.
Juni 14th, 2010 at 21:55
Trotz allen Harmonisierungsbemühungen sind selbst langjährige Adressen auf den Ämtern so unkorrekt abgelegt, dass sie bei jedem Formular neu korrigiert werden müssen – von uns. Beispiel von heute: Passbüro – Hausnummer verdreht, Postleitzahl auch, falscher Strassennamen.