Als ich heute mit 3rd, male, Geschichte lernte, fiel es mir wie Schuppen von den Augen! Der Stadt-Land-Graben zum Beispiel ist keine Neuerrungenschaft, sondern mindestens 526 Jahre alt. Die Eidgenossen hatten da gerade eine Glücksträhne und einige Schlachten gewonnen (zuletzt die bei Nancy, bei der Karl der Kühne dran glauben musste) und wurden darob eingebildet. Die Städter gingen Bündnisse mit anderen Städten – sogar im Elsass und Deutschland – ein, was die vom Land auf und zur Randale brachte. Der bestehende Bund der Eidgenossen war gefährdet und die Kriterien für die Aufnahme von Neuen streitig. Im letzten Augenblick gelang es dem einig Volk von Brüdern Verhandlungen anzuberaumen, die als Stanser Tagsatzung doch noch zum friedenssichernden Resultat führten. Allen Mitgliedern war es fortan verboten, untereinander und mit Auswärtigen Sonderbündnisse einzugehen (EU nein danke) oder weiterhin aufrechtzuerhalten, die Aussenpolitik musste im gemeinsamen Dialog (obligatorisches Referendum) gestaltet werden. Alle Sonderabkommen nach aussen mussten gemeinsam getragen werden (UNO-Beitritt der Schweiz bereits 2002).

Bei der Gelegenheit wurde auch der lesenswerte Sempacherbrief bestätigt und der Wille zur Einhaltung bekräftigt. Und weil man den nicht so gut online findet und wir ja heutzutage alle lebenslang lernen müssen, tippe ich ihn mal aus 3rds Schulheft ab:

1. Diese Abmachung gilt für Zürich, Luzern, Bern, Solothurn, Zug, Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus.
2. Im Krieg, bei Waffenstillstand oder in Friedenszeiten darf kein Eidgenosse einem anderen etwas stehlen.
3. Wenn wir gemeinsam in den Krieg ziehen, so soll keiner im Gefecht davonlaufen.
4. Wer stiehlt, soll bestraft werden, wenn zwei Zeugen ihn ertappt haben.
5. Ein verwundeter Krieger darf nicht bestohlen werden.
6. Es ist verboten zu plündern, bevor die Schlacht zu Ende ist. Erst wenn die Hauptleute es erlauben, darf geplündert werden. Das geraubte Gut muss verteilt werden. Jeder erhält ungefähr gleich viel.
7. Kapellen und Kirchen dürfen nicht geplündert oder angezündet werden. Nur wenn der Feind sich in einem Gotteshaus versteckt oder dorthin sein Gut geflüchtet hat, darf eine Kriche oder Kapelle angegriffen werden.
8. Frauen dürfen nicht geschlagen, gestochen oder „ungewöhnlich behandelt“ werden, es sei denn, sie verraten einen durch ihr Geschrei vor dem Feind, wehren sich oder fallen einen an.
9. Kein in Punkt 1 genannter Ort darf von sich aus Krieg anfangen. Kriege werden gemeinsam beschlossen.